Ende März erklärte ein brasilianisches Berufungsgericht, dass der Besitz von illegalisierten Drogen zum Eigenbedarf keine strafwürdige Tat sei. Es ging um 7,7 Gramm Koks.

Das Gericht hielt das Gesetz, welches Drogenbesitz bei Eigenbedarf kriminalisiert für ungültig, da es sowohl der Verfassung wie internationalen Verträgen über die Menschenrechte widerspräche. Der Staat hätte kein Recht in die Privatsphäre des Individuums einzugreifen – das stünde nur dem Individuum zu, Konsum sei dessen eigene Wahl.

Mit der Reform in 2006 waren die Strafen für Drogenbesitz deutlich gesenkt worden. Die Parallelen zum Vorlagebeschluß des Landgerichts Lübeck zum Cannabisverbot durch den Richter Neskovic von 1992 sind augenfällig.


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