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Ein 58 Jahre alter Patient mit einer neurologischen Erkrankung muss nun für acht Monate ohne Bewährung hinter Gitter, weil er kein Apothekengras verwendet.

Patient wegen Gras im Knast –
Ohne Bewährung weil er zuhause growte

Es ist ein einziges Trauerspiel. Soeben hat die deutsche Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, das den Zugang zu Cannabismedizin erleichtern soll – und trotzdem schlägt die Faust der Justiz bei den Ärmsten der Armen noch gnadenlos zu. Ein 58-jähriger am Tourettesyndrom erkrankter Cannabispatient muss jetzt tatsächlich ins Gefängnis, weil er sich seine Medikation aus der Apotheke nicht leisten kann. Der Mann hat eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle, kann aber das Geld, das seine Medizin kostet, aufgrund seiner Erkrankung nicht aufbringen. Ohne Cannabis ist der Alltag für den Patienten jedoch nicht zu bewältigen, weshalb er in seiner Not auf eine andere Lösung zurückgriff: Er baute sich seine Hanfpflanzen zuhause an. Das ist bezahlbar und Kontrolle über die Qualität hat man auch. Zudem kostet es die Krankenversicherer und damit die Solidargemeinschaft keinen Cent, obendrein sind viele Patienten mithilfe ihrer Medizin in der Lage, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und auch zu arbeiten. Bis zu acht Joints benötigt der 58-Jährige täglich, und die wird er im Knast wohl nicht bekommen. Sein Rechtsanwalt will indes nicht aufgeben und die nächste Instanz bemühen.

Markus Berger

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