Patienten feiern Fortschritte
Mehrere Cannabispatienten konnten enorme Erfolge vor deutschen Gerichten verbuchen. Ab 2017 soll Apothekencannabis von der Krankenkasse übernommen werden.
Erster Deutscher darf legal growen!
Einem 52 Jahre alten Multiple-Sklerose-Patienten wurde am 6. April vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig das Recht auf Eigenanbau seiner Medizin zugebilligt. Somit ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das auch für die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Apothekengras zuständig ist, dazu verpflichtet, einen entsprechenden Antrag des Klägers jetzt zu genehmigen. Der 52-Jährige ist damit der erste Deutsche, der legal Cannabis anbauen darf. Seit 1987 behandelt er die Symptome seiner schweren Erkrankung mit Cannabis, 2005 war er vom Vorwurf des illegalen Besitzes von Hanfprodukten freigesprochen worden. Jetzt hat das Gericht entschieden, dass der Patient seine Medizin zuhause growen darf. Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Ausnahmeerlaubnis Cannabisanbau.
Mehr Legal Highs Verbote
In Deutschland kommt die 31.Veränderungsverordnung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften. Sie betrifft ein NBOMe und einige Cannabinoide und ist die dritte innerhalb eines Jahres. Seit 2005 waren zwei Drittel der über 164 neuen psychoaktiven Substanzen synthetische Cannabinoide und synthetische Phenethylamine/Cathinone. So soll dem „uneingeschränkten Missbrauch“ und der Vermarktung über‘s Internet entgegengewirkt werden, was natürlich alternativlos sei. Mir fiele eine ein.
Kassen sollen Cannabismedizin zahlen
Ab 2017 sollen die deutschen Krankenversicherer die Kosten für medizinische Cannabisblüten aus der Apotheke übernehmen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausarbeiten lassen, den das Bundeskabinett Anfang Mai billigte. Jetzt muss das Gesetz noch durch den Bundestag gebracht werden, ab kommendem Frühjahr soll es gültig sein. Der inoffizielle Grund für diesen drogenpolitisch eher ungewöhnlichen Vorstoß ist die Angst der Bundesregierung, dass künftig womöglich mehreren Cannabispatienten der Anbau ihrer Hanfmedizin gestattet werden muss. Der Cannabismedizin-Experte und Arzt Dr. Franjo Grotenhermen aus Rüthen (Kreis Soest) nennt die juristische Novelle das „Eigenanbau-Verhinderungsgesetz“. Die Krankenkassen sind indes von der Entscheidung der Regierung nicht sehr angetan. Immerhin dürfte mit dem neuen Gesetz ein immenser Kostenapparat auf die Versicherer zukommen. Siehe auch International Association for Cannabinoid Medicines.
Freispruch für growende Patienten
Vier weitere Cannabispatienten, die im Rahmen von polizeilichen Durchsuchungen mit Grows von bis zu knapp einem Kilo Marijuana bzw. mit Schwarzmarktcannabis und Hanfsamen erwischt worden waren, konnten im März vor Gerichten in Hannover, Karlsruhe, Duisburg und Esslingen einen Freispruch für sich erwirken, weil die jeweiligen Richter und Staatsanwälte die Fälle mit „entschuldigendem“ bzw. „rechtfertigendem Notstand“ begründeten. Medizinalcannabis aus der Apotheke kostet pro Gramm zwischen 15 und 25 Euro und ist damit für die meisten Patienten nicht bezahlbar. Siehe auch International Association for Cannabinoid Medicines.