Wie wir aus einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit erfahren konnten sind ab Donnerstag den 22. Januar durch eine Eilverordnung ‘Spice’und vergleichbare Produkte aufgrund der darin enthaltenen synthetischen Cannabinoide ‘CP-47,497’ und ‘JWH-018’ dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.
Nach Ansicht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Sabine Bätzing ist der Nachweis erbracht das hier gezielt berauschende Stoffe zugesetzt werden und der Verkauf als Räucherduft ein klarer Etikettenschwindel ist. Nach einer Laboruntersuchung des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg haben die synthetischen Cannabinoide ‘CP-47,497’ und ‘JWH-018’ eine vielfach stärkere Wirkung als das in der Cannabispflanze enthaltene THC.
Diese Regelung gilt erstmal für ein Jahr und soll möglichst bald durch eine dauerhafte Regelung abgelöst werden. Damit ist dann jede Form von Herstellung, Handel und Besitz untersagt.