1. Keinen Anlass geben!

Die Polizei sucht (oder behauptet auch einfach) Anlässe, um einzuhaken und zu vertiefen. Stichwort Anfangsverdacht! Vermeide alles, an das sich ein Verdacht anknüpfen könnte (s.u.).

2. Keine Hilfe leisten!

Führerschein, Verbandskasten, Warndreieck etc. müssen mitgeführt und vorgezeigt werden. Alles andere sollen die Beamten im Zweifel selbst herausfinden. Insbesondere keine Angaben zu Besitz oder Konsum (auch in der Vergangenheit) von legalen oder illegalen Rauschmitteln machen. Niemals freiwillig auch nur kleine Mengen illegaler Rauschmittel herausgeben oder verraten, wo diese ggf. versteckt sind.

3. Nichts zugeben!

Weder als Zeuge noch als Beschuldigter muss man bei der Polizei Angaben zu Straftaten (z.B. BtMG) oder Ordnungswidrigkeiten (StVG) machen. Der Beschuldigte – also derjenige, der ggf. eine Straftat (z.B: Besitz von illegalen Rauschmitteln, Trunkenheitsfahrt o.ä.) begangen hat – DARF LÜGEN und sollte es auch tun! Also alles verneinen, abstreiten, bestreiten und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. auch gar nichts mehr sagen.

4. Nichts rumliegen lassen!

Illegale Rauschmittel schon mal gar nicht, aber auch kein Konsumequipment wie lange oder spezielle Blättchen, Rauchgeräte etc. Schon Drehtabak ist nicht optimal. Ebenso wenig Alkoholdosen oder -flaschen. Alle diese Dingen können einen Anfangsverdacht begründen.

5. Nichts freiwillig machen!

Stichwort wieder Anfangsverdacht! Urintests sind freiwillig, Finger-Nase-Probe ist freiwillig, ins Atemalkoholgerät pusten ist freiwillig, in die Pupillen leuchten lassen ist freiwillig, Wischtests am Körper sind freiwillig, Angaben machen ist freiwillig (s.o.). Alle diese Dinge dienen der Polizei dazu, einen (offiziell darstellbaren) Verdacht zu begründen oder zu behaupten, um dann weitere Maßnahmen (Blutprobe, Durchsuchung etc.) rechtfertigen zu können. Werden die Maßnahmen verweigert, muss die Polizei überlegen, ob sie auf schmaler oder improvisierter Grundlage eine Blutprobe anordnet oder anordnen lässt – immerhin eine Körperverletzung, für die sich der Beamte ggf. nachher rechtfertigen muss.

6. Nicht zustimmen!

Immer alles von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem/ der RichterIn anordnen lassen. Niemals einer Personen-, Auto- oder Wohnungsdurchsuchung zustimmen. Niemals einer Blutprobenentnahme zustimmen. Niemals einer Sicherstellung (Beschlagnahme) zustimmen. Niemals freiwillig ins Mobiltelefon schauen lassen oder die Pin herausgeben.

7. Nicht bluffen lassen!

Behauptungen keinen Glauben schenken wie: „Wir finden sowieso alles’ oder „Der Hund findet sowieso alles und macht dann noch alles andere kaputt’ oder „Wenn Sie das nicht machen oder sagen, müssen wir Sie mitnehmen’ oder „Dann dauert das eben länger’ oder „So ein Unsinn, wer hat Ihnen das denn erzählt’ oder „Das ist besser für Sie’ oder „Das ist doch nicht so schlimm’ oder „Wir wollen doch nur spielen’. Die Beamten haben im wesentlichen nur Ihre ermittlungstaktischen Interessen im Blick und noch dazu häufig gar keinen exakten Überblick über die Rechtslage oder Konsequenzen. Und Hunde werden schnell müde und sind dann erstmal nicht mehr zu gebrauchen.

8. Keinen Widerstand leisten!

Sollte die Polizei eine Maßnahme anordnen oder vornehmen, sitzt man zunächst am kürzen Hebel. Deshalb ggf. seinen Protest und Widerspruch zum Ausdruck bringen, aber nicht die sachliche Diskussionsebene verlassen oder gar eine körperliche Auseinandersetzung führen.

9. Realistisch sein!

Der Umgang mit illegalen Drogen, auch mit kleinen Mengen und Cannabisprodukten, ist strafbar und zieht jede Menge unangenehme und teure Konsequenzen nach sich. Auch geringe Restwerte im Blut, die im Rahmen des Führens eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr nachgewiesen werden, begründen ganz überwiegend die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Konsum am Abend zuvor ist diesbezüglich hoch riskant.

10. Ruhig, freundlich, sachlich, aber bestimmt bleiben!

Als Betroffener aktiv werden!
Es liegen konkrete Erkenntnisse vor, dass eine Änderung der auch in Hamburg üblichen Praxis, auch bei geringen THC- Blutwerten sofort die Fahrerlaubnis zu entziehen, gerichtlich erzwungen werden könnte (‘nur’ MPU-Anordnung). Es werden geeignete Fälle zum Durchfechten gesucht, d.h. streitlustige Personen, denen aktuell in Hamburg wegen THC die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Rechtsanwalt Heiko Mohrdiek (Rechtsanwalt + Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg mit Schwerpunkt Drogen- und Führerscheinrecht)

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