Die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass Betroffene, welche im Straßenverkehr von der Polizei und vom Zoll (besonders in Grenznähe) kontrolliert werden, völlig unnötig vermeidbare Fehler begehen. Die folgenden Regeln versuchen deshalb in Kurzform einige Hinweise zum richtigen Verhalten zu geben.
Von Rechtsanwalt Ulli Boldt
1. Ruhe bewahren
Ruhe ist deshalb so wichtig, weil das Verhalten Grundlage für einen Anfangsverdacht sein kann, welches dann die Durchsuchung sowie andere Maßnahmen rechtfertigt, und die Beamten im Zweifel jedes Detail über das Verhalten im Bericht aufschreiben. Der Inhalt des Polizeiberichtes findet sich später dann häufig in der Bußgeld- und in der Fahrerlaubnisakte. Über diese Akten kann der Bericht dann sogar im Einzelfall Relevanz bei der Medizinisch-psycholischen Untersuchung (MPU) erlangen.
2. Freundlichkeit ist Trumpf
Grundsätzlich machen die Beamten auch nur ihren Job; mit Freundlichkeit wird aus der Situation Konfliktpotential genommen. Es sollte freundlich aber bestimmt aufgetreten werden. Ein freundlicher, korrekter Umgang wird häufig von den Beamten in ihrem Bericht lobend erwähnt und kann später im Einzelfall strafmildernd wirken.
3. Unauffällig sein
Die Beamten und ihre Suchhunde können bei Kontrollen nicht jedes Fahrzeug mit der Lupe untersuchen. Häufig wird bei unauffälligen Verkehrsteilnehmern nach einem Blick auf die Papiere die Kontrolle beendet und eine gute Fahrt gewünscht.
4. Sauberer, aufgeräumter Innenraum
Der Innenraum sollte den Beamten die Möglichkeit geben, sich schnell einen positiven Eindruck vom Fahrzeug zu verschaffen. Ein zugemüllter Innenraum lädt zum Durchsuchen ein. Longpapers, Drehtabak und Getränkeflaschen sollten nicht rumliegen. Es sollte für die Beamten keinen Grund geben, dem Kofferraum geöffnet zu sehen. Deshalb sollte der Fahrer die Papiere direkt bei sich haben und sollten Warndreieck sowie Verbandkasten mit einem Griff vorgezeigt werden können.
5. Keine Gespräche mit Beamten
Gespräche mit den Beamten sind zwingend zu unterlassen; es sollten nur die zwingenden Angaben zur Person gemacht werden. Die Beamten sind Profis in der Kommunikation. Es gibt keine unproblematischen Gesprächsthemen. Jedes Detail aus einem Gespräch kann sich später in Polizeiberichten wiederfinden lassen. Außerdem werden die Beamten ggf. auch nach vielen Monaten in Gerichtsverhandlungen behaupten, dass sie sich an jedes Detail aus dem Bericht erinnern können. Auch beim Fund von Betäubungsmitteln sollte niemals etwas zum Konsum gesagt werden; häufig wird von Betroffenen in der Situation spontan gesagt, dass das aufgefundene Betäubungsmittel zum Eigenkonsum bestimmt ist. Auch ohne Blutentnahme kann das Einräumen des Konsums – auch wenn es eine Lüge ist- zum Führerscheinentzug führen.
6. Keine Gespräche mit Mitfahrern
Auch Gespräche mit Mitfahrern können ein Risiko darstellen; grundsätzlich können Beamte alles, was sie sehen und hören, verschriften bzw. im Polizeibericht aufschreiben. Auch hieraus können später dann ggf. von den Behörden Schlüsse gezogen werden.
7. Nicht einschüchtern lassen
Häufig versuchen die Beamten die Betroffenen mit verschiedenen Sprüchen einzuschüchtern. Die Beamten erhoffen damit, sich Arbeit sowie Zeit zu sparen; ob die Beamten und/oder ein Hund später das Fahrzeug wirklich durchsuchen, weiß man nicht. Die Suchhunde haben zwar eine gute Nase, sind aber auch nach wenigen Fahrzeugen erschöpft und müssen Pause machen.
8. Rechtsanwalt anrufen
Man sollte die Visitenkarte eines Rechtsanwaltes zur Hand haben oder die Rufnummer eines Rechtsanwaltes im Handy abgespeichert haben und diesen anrufen. Auch wenn ein Rechtsanwalt in der konkreten Kontrollsituation außer guten Hinweisen nichts unternehmen kann, zeigt dies den Beamten, dass der Betroffene seine Rechte kennt und wahrnimmt.
9. Keine Tests machen
Es gibt verschiedene Tests um die relative Fahrtauglichkeit festzustellen. Die Konsequenzen dieser Tests können später strafrechtliche Relevanz bekommen und auch zur Führerscheinentziehung führen. Die Feststellung der relativen Fahrtüchtigkeit ist ohne diese Tests in der Praxis nicht möglich. Man sollte also alle Tests verweigern; dazu zählt auch das Leuchten in die Augen.
10. Jede Maßnahme anordnen lassen
Durchsuchungen, Blutentnahmen und Beschlagnahmungen müssen grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Das häufig gehörte Argument, dass die Anordnung nur Formsache sei und dies nur die Sache verzögert, zählt nicht. Es kommt immer wieder vor, dass Richter am Telefon die Anordnungen verweigern, da die von der Polizei übermittelten Indizien für die Anordnung der beantragten Maßnahmen nicht ausreichen. Somit ist es ganz wichtig, niemals etwas freiwillig zu machen und zu fragen, welcher Richter von welchem Gericht die Maßnahme angeordnet hat.