Am 10. März ist in Deutschland das neue Cannabismedizingesetz in Kraft getreten. Manche Patienten können nun aufatmen, weil sie ihre Medikation sowohl vom Hausarzt oder Facharzt verordnet bekommen und die Krankenkasse die Zeche auch noch übernimmt. Vielen Patienten geht es nun aber noch deutlich schlechter als vor der Gesetzesnovelle. Denn die Krankenkassen versuchen nun, so viele Patienten wie möglich mit Ablehnungsbescheiden bezüglich ihrer Kostenerstattung abzuspeisen. Solchen kranken Menschen bleibt dann nichts anderes als der Gang vor‘s Sozialgericht. Das kostet die Patienten nichts und auch einen Anwalt benötigt man nicht. Wer sich aber von seinem Doc ein Privatrezept ausstellen lässt und die Cannabismedizin in der Apotheke selber kauft, der steht vor dem Problem, dass medizinische Blüten jetzt doppelt so teuer sind, wie bis zur Einführung der Novelle. Fünf Gramm Mediweed können dann locker mal über 200 Euro kosten. Und der Apotheker behandelt das Gras auch noch wie eine Rezepturarznei – das heißt, er granuliert das Marijuana vor Herausgabe. Das wirkt sich aber negativ auf die Inhaltsstoffe aus, weil die flüchtigen Terpene zu einem Teil verlorengehen. Jetzt wollen viele Patienten dann doch wieder anbauen. Kein Wunder, bei dem Schlamassel, den die Regierung da losgetreten hat.